Zu jeder guten Törnplanung gehört eine offene Aussprache zwischen Skipper und Crew über anstehende Risiken und ihre Verteilung. Die Harmonie in der Crew sollte nicht auch noch Schaden nehmen, wenn ein äußeres Ereignis zu Schäden an Sachen oder gar Personen führt. Charterversicherungen können einige Risiken abdecken und sind unbedingt zu empfehlen.
Im Folgenden finden Sie Beschreibungen der einzelnen Versicherungen. Zu den Details des Umfangs und der Höhe der versicherten Leistungen verweisen wir auf die Angebote unserer Versicherungspartner.
Charteryachten sind in der Regel vollkaskoversichert. Der Vercharterer und dessen Versicherer haben üblicherweise eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbart. Diese Selbstbeteiligung ist somit das finanzielle Risiko des Vercharterers im Schadensfall, das er über eine vom Charterkunden zu hinterlegende Kaution abdeckt. Bei Eintritt eines Schadenfalles kann die Kaution ganz oder teilweise einbehalten werden. Dieses finanzielle Risiko denkt die Garantieleistung zur Absicherung von Charterkautionen ab.
Kautionsversicherungen sind zu empfehlen. Die Beiträge sind nicht hoch. Bei manchen Versicherern gibt es Selbstbeteiligungen. Umgelegt auf die Crewmitglieder fallen die Gebühren nicht sonderlich ins Gewicht.
Sie können Ihre Charterversicherung direkt über uns, oder online über einen der links zu unseren Versicherungspartnern buchen.
Als Skipper haften Sie grundsätzlich mit Ihrem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen für alle Schäden, die Sie anderen – auch Crewmitgliedern – schuldhaft zufügen. Ihre Privathaftpflicht deckt diese Schäden nicht. Die Haftpflicht des Vercharterers kann signifikante Deckungslücken aufweisen. Schiffe, die zum Beispiel über Lloyds London versichert sind (häufig in Griechenland und der Türkei), sind oftmals nur bis zur Höhe des Schiffswerts (Zeitwert) versichert. Die Haftung des Skippers dagegen ist unbegrenzt.
Skipper Haftpflichtversicherungen decken in der Regel die folgenden Risiken ab:
Diese versichert alle Unfälle des Skippers und der Crew, auch die bei Benutzung des Beibootes, bei Tauchgängen sowie bei Kriegsereignissen. Bei Teilnahme an Regatten oder Wettrennen müssen gesonderte Prämien vereinbart werden. Eingeschlossen sind auch der medizinisch notwendige Rücktransport zum Heimatort und Bergungskosten, auch für Herzinfarkt oder Schlaganfall.
Ist der Skipper durch einen versicherten Grund daran gehindert, die Reise anzutreten, werden die Kosten für den gesamten Chartertörn, ggf. abzüglich einer Selbstbeteiligung, erstattet. Fällt ein Crewmitglied aus, wird der anteilige Charterpreis erstattet.
Auch wenn der Törn aus versichertem Grund vorzeitig abgebrochen wird, zahlt die Versicherung für den nicht genutzten Teil der Chartergebühr. Zu beachten ist, dass immer der volle Reisepreis versichert sein muss. Manche Anbieter bieten eine Versicherung gegen die Insolvenz des Charterbetreibers als Zusatzoption in diesem Paket an.
Eine Auslands – Krankenversicherung schützt Sie bei Unfall und Krankheiten im Ausland. Soweit ein solcher Schutz in Ihrer bestehenden Krankenversicherung nicht vorgesehen ist, empfehlen wir den Abschluss einer solchen Versicherung, die zumeist für eine geringe jährliche Gebühr um die 10 € zu erhalten ist.